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Stipendienprogramm "Hilde Domin-Programm"
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) das Stipendienprogramm „Hilde Domin-Programm“ an. Damit werden gefährdete Doktorand:innen weltweit gefördert, denen in ihrem Herkunftsland der Zugang zu Bildung verwehrt wird. Es soll die Möglichkeit geboten werden, ihre Forschung in Deutschland aufzunehmen oder fortzusetzen. Die nominierten und ausgewählten Doktorand:innen werden in Fachbereichen bzw. Forschungseinrichtungen ihrer Wahl und individuellen Qualifikationen entsprechend eingeschrieben.
Nominierungs- und Auswahlverfahren
Eine selbstständige Bewerbung der potenziellen Kandidat:innen ist nicht möglich. Sie müssen zunächst von der Leitung einer Institution nominiert werden. Dazu legen die Institutionen dem DAAD ein vorgefertigtes Nominierungsformular und eine Nominierungserklärung vor. Nach einer ersten Prüfung der Kandidat:innen werden diese vom DAAD kontaktiert, um sich anschließend über ein Online-Bewerbungsportal zu bewerben. Das DAAD prüft die Bewerbung auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit. Eine endgültige Entscheidung wird dann aber durch eine unabhängige Auswahlkommission gefällt. Dabei wird vor allem die Gefährdung sowie die akademische Leistungsfähigkeit berücksichtigt.
Voraussetzungen
Nominiert werden können Doktorand:innen fast aller Fachrichtungen. Ausgenommen sind die Fachrichtungen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Design, Visuelle Kommunikation, Musik, Film und Architektur sowie Humanmedizin, Zahnmedizin und Veterinärmedizin.
Kandidat:innen dürfen sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist nicht bereits in Deutschland oder dem EU-Ausland aufhalten.
Bewerber:innen müssen folgende Dokumente vorweisen können:
- Nachweis oder glaubhafte Schilderung über die Bedrohung ihres persönlichen Wohlergehens oder ihrer Sicherheit
- Bildungsnachweise, die zum Zugang zu einer Hochschule berechtigen und den Abschluss eines angestrebten Studiengangs bzw. Forschungsvorhabens laut der Datenbank www.anabin.de gewährleisten (Bewerber:innen sind verpflichtet, deutsche oder englische Übersetzungen von in der Landessprache verfassten Dokumenten einzureichen)
Die Dauer der Förderung ergibt sich aus dem angestrebten Abschluss.
Promotionsabschluss: bis zu 48 Monate
Die Stipendienleistungen umfassen:
- eine monatliche Stipendienrate in Höhe von 1.200 EUR für Doktorandinnen und Doktoranden
- eine Kranken-, Pflege- sowie Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- einen Zuschuss zu den Reisekosten, basierend auf dem Herkunfts- bzw. aktuellen Aufenthaltsland
- die Teilnahme an einem vorgeschalteten Deutschsprachkurs (zwei, vier oder sechs Monate) in Abhängigkeit von den bisher erworbenen und den vorausgesetzten Sprachkenntnissen im angestrebten Promotionsvorhaben
- weitere Zusatzleistungen
Kontakt
Welcome Center
Das Welcome Center ist ausschließlich für Doktorand:innen zuständig. Studierende, die sich nominieren lassen möchten, wenden sich bitte an Jens Kemper vom International Office, um sich über die Nominierungsvoraussetzungen zu informieren.