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- Stipendien für geflüchtete und gefährdete Wissenschaftler:innen
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Stipendienprogramm der Philipp Schwartz-Initiative
Die Alexander von Humboldt-Stiftung hat 2015, zusammen mit dem Auswärtigen Amt, die Philipp Schwartz-Initiative ins Leben gerufen. Mithilfe dieses Programms können Wissenschaftler:innen, die in ihrer Heimat nicht mehr arbeiten können, weil sie bedroht oder verfolgt werden, ihre Arbeit an deutschen Hochschulen, wissenschaftlichen Institutionen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen fortsetzen.
Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen können in diesem Rahmen Fördermittel zur Aufnahme gefährdeter Forschender beantragen. Erfolgreich nominierte gefährdete Forschende können Stipendien für bis zu 24-monatige Forschungsaufenthalte verliehen werden. Eine Verlängerung um bis zu zwölf weitere Monate ist im Rahmen eines Kofinanzierungsmodells möglich.
An der Universität Bremen besteht die Möglichkeit zur Verlängerung aktuell nicht.
Voraussetzungen für die Bewerbung
Ein Philipp Schwartz-Stipendium kann über mehrere Wege erhalten werden. Für eine Förderung kommen nachweislich gefährdete Forschende aus allen Fachgebieten und allen Herkunftsländern in Betracht, die:
- eine Betreuungszusage eines/einer Mentor:in an der Universität Bremen erhalten haben und für die ein Arbeitsplatz vorhanden ist.
- über eine Promotion oder einen vergleichbaren akademischen Grad (Ph.D., C.Sc. oder äquivalent) verfügen
- über wissenschaftliche Qualifikationen (z.B. Publikationen) verfügen
- sich zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich noch nicht bzw. nicht mehr als fünf Jahre außerhalb des Heimatlandes aufhalten
- über Sprachkenntnisse verfügen, die für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich sind
- Potenzial zur Integration in den (wissenschaftsbezogenen) Arbeitsmarkt besitzen
- noch nicht im Rahmen der Philipp Schwartz-Initiative gefördert wurden
- einen Gefährdungsnachweis vorlegen können. Als Beleg zählt hier nur:
1. ein aufenthaltsrechtlicher Status im Zusammenhang eines Asylverfahrens innerhalb der EU, aus dem eine anerkannte Gefährdung hervorgeht, oder
2. ein glaubwürdiger, nicht mehr als 12 Monate vor Antragsschluss erstellter Nachweis der Gefährdung von dritter Stelle, z. B. Dokumentation durch das Scholars at Risk Network (SAR) oder den Council for At-Risk Academics (CARA). Bitte beachten Sie, dass momentan nur eine begrenzte Zahl von Gefährdungsprüfungen von SAR und CARA übernommen werden können. Dementsprechend empfiehlt es sich, so bald wie möglich mit den zuständigen Personen Kontakt aufzunehmen.
Bei afghanischen und ukrainischen Nominierten ist eine Eigenauskunft zur Gefährdung ausreichend (1 – 2 Seiten, verfasst und unterzeichnet durch die nominierte Person).
Nicht in Betracht kommen:
- "Bildungsinländer:innen"
- Personen, die aufgrund einer doppelten Staatsbürgerschaft Zugang zu einem sicheren Aufenthaltsland haben sowie deutsche Staatsangehörige
- Personen, die Mehrfachnominierungen durch mehrere potenzielle Gasteinrichtungen erhalten haben
Kontakt
Kirsten Beta
Die Ausschreibungsrunde erfolgt normalerweise zweimal jährlich: im Juni (Förderbeginn: Januar) und im Dezember (Förderbeginn: Juli). Die nächste, 15. Ausschreibungsrunde verzögert sich. Aktuelle Informationen finden Sie hier.
+++ Wichtig +++
Ohne wissenschaftliche Mentor:in ist eine Antragstellung und Förderung nicht möglich!
Nominierungen für die Philipp-Schwartz-Initiative (PSI) erfolgen über das International Office, welches den Antrag für die Universität Bremen bei der Alexander von Humboldt-Stiftung einreicht.
Ansprechpartnerin für gefährdete Forschende und Mentor:innen ist Kirsten Beta.
Wir freuen uns sehr darauf neue Wissenschaftler:innen schon bald bei uns an der Universität Bremen aufzunehmen und begrüßen zu können.