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Das Welcome Center der U Bremen Research Alliance empfängt nationale und internationale Forschende und unterstützt die Wissenschaftler:innen und deren Familien bei der Planung und Durchführung ihres Aufenthaltes in Bremen und Bremerhaven, unabhängig von Dauer und Finanzierung des Aufenthalts. Als zentrale Servicestelle beraten wir zu allen nicht-akademischen und praktischen Fragen, um Ihren Umzug und Einleben in Bremen oder Bremerhaven so angenehm und einfach wie möglich zu gestalten - egal, ob Sie für einen Monat oder für mehrere Jahre bleiben.

Nachfolgend können Sie sich über unseren Welcome Guide individuell angepasste Informationen ausgeben lassen, die auf Ihre persönliche Situation zutreffen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei weiteren Fragen in Ihrem Relocation Prozess - registrieren Sie sich dafür bitte beim Welcome Center.

Welcher Mitgliedseinrichtung sind Sie zugehörig?
Woher reisen Sie an?
Pass
Finanzierung
Aufenthaltsdauer
Unterkunft
deutsch
Familie
Kinder
Weiteres
Feldgruppe

Ihre Einreise nach Deutschland

Ein Einreisevisum können Sie bei der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen. Informationen zur Visumpflicht und eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes. Der Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes gibt auch eine gute Übersicht. Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und den USA benötigen kein Visum für die Einreise. Für längere Aufenthalte über 90 Tage brauchen Sie jedoch eine Aufenthaltserlaubnis. Diese können Sie nach der Einreise in Deutschland beantragen.
Reisen Sie aus anderen außereuropäischen Ländern ein, benötigen Sie je nach Aufenthaltsdauer und -zweck ein Schengen-Visum (Forschungsaufenthalt bis zu 90 Tagen) oder ein nationales Visum (Forschungsaufenthalt über 90 Tage).

Aufenthaltstitel

Egal, ob Sie mit oder ohne Visum eingereist sind, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies erfolgt in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde (z.B. BSU auf dem Campus der Universität Bremen oder Ausländerbehörde in Bremerhaven). Auf den Webseiten finden Sie eine Übersicht der notwendigen Unterlagen für die Antragsstellung. Das Welcome Center unterstützt Sie jederzeit bei Fragen oder Problemen.

Wohnraum in Bremen und Bremerhaven

Die meisten Unterkünfte in Deutschland werden unmöbliert vermietet oder verkauft. Es stehen auch möblierte Wohnungen und Zimmer zur Verfügung. Allgemein ist die Nachfrage groß und daher empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig um eine Unterkunft zu bemühen.
Eine zentrale Frage, die sich bei der Suche nach Wohnungen unmittelbar stellt, ist, welcher Stadtteil sich für die persönlichen Präferenzen am besten eignet. Verschiedene Angebote für Bremen und Bremerhaven haben wie hier für Sie zusammengefasst.

Stadtanmeldung

Im Serviceportal der Stadt Bremen können Sie online einen Termin bei einem der Bürgerämter für die Stadtregistrierung buchen. Bitte buchen Sie hier einen Termin, wenn Sie in Bremerhaven wohnen. Alternativ können Sie unter der Servicenummer 0421/115 auch telefonisch einen Termin vereinbaren.
Für die Anmeldung bei der Stadt benötigen Sie folgende Dokumente:

  • das ausgefüllte für Einzelpersonen oder mit Partner:in und Familie
  • die von der/dem Vermieter:in ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung (nur bei Mietobjekten; das Dokument erhalten Sie auf Nachfrage bei Ihrem Vermieter)
  • ein Identitätsnachweis Ausweis/Reisepass (aller Familienmitglieder)
  • Eheurkunde (falls vorhanden)

Bitte beachten Sie, dass alle Familienmitglieder beim Termin zur Stadtanmeldung persönlich anwesend sein müssen.

Stadtanmeldung

Unabhängig von der Wohnform besteht in Deutschland die unmittelbare Meldepflicht bei der Stadt Bremen für jede Person, die eine Wohnung bezieht. In Kooperation mit dem Bürgeramt der Stadt Bremen kann die Stadtanmeldung im Welcome Center erfolgen. Bitte kommen Sie dafür zu den Sprechzeiten in unser Büro (SFG 0330).
Folgende Dokumente werden dabei benötigt:

  • das ausgefüllte für Einzelpersonen oder mit Partner:in und Familie
  • die von der/dem Vermieter:in ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung (nur bei Mietobjekten; das Dokument erhalten Sie auf Nachfrage bei Ihrem Vermieter)
  • ein Identitätsnachweis Ausweis/Reisepass (für alle Familienmitglieder)
  • eine Eheurkunde und Geburtsurkunde der Kinder (falls vorhanden, beglaubigt übersetzt)

Bitte heben Sie die Meldebescheinigung gut auf.

Angebote zum Deutsch lernen

Deutsch zu lernen erleichtert das Ankommen in Bremen ungemein. Daher bietet das Welcome Center exklusive Deutschkurse für Wissenschafter:innen der Universität Bremen und der gesamten U Bremen Research Alliance an. Die Kurse werden in Kooperation mit dem Goethe-Institut und dem Sprachenzentrum des Landes Bremen sowie den Instituten der U Bremen Research Alliance durchgeführt und sind sowohl für Fortgeschrittene, als auch für Anfänger geeignet. Jedes Semester werden wöchentliche Kurse (extensiv) auf verschiedenen Kurniveaus für eine geringe Teilnahmegebühr angeboten, sofern ein Arbeitsvertrag bei einem der Mitgliedseinrichtungen der U Bremen Research Alliance besteht. Für die Teilnahme an einem Deutschkurs ist die Registrierung im Welcome Center notwendig. 
Familienmitglieder können nicht an den Kursen teilnehmen. Wir empfehlen Kurse an Sprachschulen wie an der Volkshochschule (VHS), Casa, Aristoteles-Institut oder dem Paritätischen Bildungswerk.

Unser Dual Career - Netzwerk

Die U Bremen Research Alliance unterstützt Forschende dabei, Arbeit und Familie bestmöglich zu vereinbaren. So kann unser Dual Career Welcome Service Sie unterstützen, für den/die Lebenspartner:in einen adäquaten Arbeitsplatz in der Region Bremen innerhalb oder außerhalb der Allianz zu finden. Das Dual Career Netzwerk ist ein Netzwerk aus Personalvermittlungsagenturen im Raum Bremen, die in der Wirtschaft tätig sind. Sprechen Sie hierzu bitte Ihre/n zukünftige/n Arbeitgeber:in an. Um diesen Service in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich beim Welcome Center registrieren.

Anreise mit Kindern unter 6 Jahre

Um Ihrer gesamten Familie einen guten Start und angenehmen Aufenthalt in Bremen und Bremerhaven zu ermöglichen, bieten wir unsere Unterstützung bei der Suche nach Kindergartenplätzen an. Der Besuch eines Kindergartens ist freiwillig. 
Für Kinder unter drei Jahren gibt es Krippen, für Kinder über drei Jahren Kindergärten. In beiden Einrichtungsformen ist oft eine Ganztagsbetreuung mit Mittagessen möglich. In Bremen und Bremerhaven ist das Angebot an Plätzen jedoch sehr begrenzt. Daher gilt auch hier: Kümmern Sie sich so früh wie möglich um einen Platz.

Die Stadt Bremen bietet das digitale Kita-Portal für die Anmeldung für einen Kinderbetreuungsplatz in Bremen an. Über dieses Online-Portal können Sie sich zunächst einen Überblick zu allen Angeboten der Kindertagesbetreuung in Bremen verschaffen und erhalten viele wichtige Informationen zu den einzelnen Einrichtungen. Das Kita-Portal wird ausschließlich für die Anmeldung für Kindertagesbetreuung genutzt und bietet die Möglichkeit Ihr Kind in bis zu drei Einrichtungen Ihrer Wahl anzumelden. Den Status der Anmeldung können Sie ebenfalls online abrufen. Bitte melden Sie sich nur ein Mal an!
Der Besuch einer Krippe ist kostenpflichtig, bis das Kind 3 Jahre alt wird. Die Kosten für Kinderbetreuung sind je nach Angebot (Dauer, mit oder ohne Mittagessen) unterschiedlich gestaffelt. Bei öffentlichen Einrichtungen sind sie außerdem abhängig vom Einkommen der Eltern. Ab 3 Jahren ist die Betreuung kostenfrei (lediglich für das Mittagessen fallen Kosten an).
Für die Anmeldung bei einer Kita wird ein sogenannter 'Kita Pass' benötigt. Um diesen kümmert sich der Kindergarten, bei der ihr Kind erstmals untergebracht ist.

Schulpflicht für Ihre Kinder

Um Ihrer gesamten Familie einen guten Start und angenehmen Aufenthalt in Bremen und Bremerhaven zu ermöglichen, bieten wir unsere Unterstützung bei der Suche nach Schulplätzen an.
Für alle in Deutschland lebenden Kinder besteht Schulpflicht vom 6. bis 18. Lebensjahr. Die meisten Schulen in Bremen sind öffentlich finanziert und der Besuch kostenlos (es fallen lediglich Kosten für das Mittagessen an).
Es gibt einige Schulen in privater Trägerschaft, bei denen ein Schulgeld anfällt.
In Bremen und Bremerhaven besuchen Kinder ab dem 6. Lebensjahr die 4-jährige Grundschule. Diese sind stadtteilgebunden, das bedeutet, man wird je nach Wohnsitz einer Grundschule zugeordnet. Danach steht es den Eltern frei, für ihre Kinder ein Gymnasium oder eine Oberschule anzuwählen. Hier ist man nicht mehr an den Stadtteil gebunden. Wenn Ihr Kind nicht ausreichend Deutsch spricht, wird von der aufnehmenden Schule ein Vorkurs organisiert.
Sollten Sie Probleme oder Fragen bei der Schulwahl haben, kontaktieren Sie uns gerne. Sollten Ihre Kinder länger als 12 Monate in Bremen zur Schule gehen, melden Sie es bitte direkt hier an.
Wenn ihr Kind unter 12 Monaten zur Schule gehen wird, so wenden Sie sich bitte an das Welcome Center um hier eine individuelle Beratung zu erhalten.

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland verpflichtend für Forschende und begleitende Familienmitglieder. Den Krankenversicherungsnachweis benötigen Sie unter anderem für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und den Abschluss eines Arbeitsvertrages. Die Versicherung muss mindestens die medizinische Behandlung bei akuter Krankheit und bei Unfällen abdecken.
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, sind Sie bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze verpflichtend gesetzlich versichert. Die Beiträge dafür werden von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen paritätisch geleistet. Eine Übersicht zu möglichen gesetzlichen Krankenversicherungen finden Sie hier.

Weitere Versicherungen

Zusätzlich gibt es nicht verpflichtende Versicherungen, wie beispielsweise die Haftpflichtversicherung, die bei Schäden an Dritten in Kraft tritt. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist sehr empfehlenswert.

Alle Personen, die in Deutschland arbeiten, sind unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit verpflichtet Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung zu zahlen. Personen, die im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind, werden zusätzlich in der betrieblichen Rentenversicherung VBL versichert.

Das Welcome Center beitet regelmäßig Workshops zum deutschen Sozialversicherungs- und Rentensystem an.

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland verpflichtend für Forschende und begleitende Familienmitglieder. Den Krankenversicherungsnachweis benötigen Sie unter anderem für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und den Abschluss eines Arbeitsvertrages. Die Versicherung muss mindestens die medizinische Behandlung bei akuter Krankheit und bei Unfällen abdecken.
In Deutschland ist man entweder durch eine gesetzliche oder eine private Krankenkasse versichert. Wenn Sie mit einem Stipendium nach Deutschland kommen, können Sie in der Regel zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen. Wir beraten Sie dazu gerne persönlich im Welcome Center.

Weitere Versicherungen

Zusätzlich gibt es nicht verpflichtende Versicherungen, wie beispielsweise die Haftpflichtversicherung, die bei Schäden an Dritten in Kraft tritt. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist sehr empfehlenswert.

Alle Personen, die in Deutschland arbeiten, sind unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit verpflichtet Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung zu zahlen. Personen, die im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind, werden zusätzlich in der betrieblichen Rentenversicherung VBL versichert.

Das Welcome Center beitet regelmäßig Workshops zum deutschen Sozialversicherungs- und Rentensystem an.