Aufenthalt mit Familie
Ihre Familie begleitet Sie bei Ihrem Aufenthalt in Bremen? Dann informieren Sie sich möglichst früh über Kinderbetreuung, Schulen und Leistungen für Familien.
Für das reguläre Verfahren zur Kindergarten- und Schulplatzvergabe liegt die Anmeldefrist Ende Januar für das Betreuungsjahr ab August. Sollten Sie nicht mit so viel Vorlauf planen können oder noch nicht wissen, wo Sie wohnen werden, sind allerdings auch Anmeldungen während des Jahres möglich.
Über mögliche Kindergartenplätze können Sie sich beim Kinderbetreuungskompass informieren, über Schulplätze beim Schulwegweiser.
KiTa/Kindergarten
Kindergärten, KiTa, Krippen
Wenn Sie mit Kindern nach Deutschland kommen, sollten Sie sich so früh wie möglich über Betreuungsmöglichkeiten informieren und sich bei Bedarf schon vom Heimatland aus um einen Betreuungsplatz kümmern. Auch bei Umzügen innerhalb Deutschlands sollte man sich frühzeitig um einen Betreuungsplatz kümmern.
Für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren gibt es den Kindergarten, der freiwillig besucht werden kann. Die Betreuung beginnt bei den meisten Einrichtungen ab morgens um 8:00 Uhr.
Für Kinder unter drei Jahren gibt es Krippen, in denen oft auch eine Ganztagsbetreuung mit Mittagessen möglich ist. In Bremen ist das Angebot an Plätzen jedoch sehr begrenzt. Daher gilt auch hier: Kümmern Sie sich so früh wie möglich um einen Platz.
Die Kosten für Kinderbetreuung sind je nach Angebot (mit oder ohne Mittagessen, Betreuung unter 3 Jahren) unterschiedlich gestaffelt. Bei öffentlichen Einrichtungen sind sie außerdem abhängig vom Einkommen der Eltern. Für die Anmeldung bei einer Kita wird zudem ein sogenannter 'Kita Pass' benötigt. Dieser wird von der Kita veranlasst, bei der ihr Kind erstmals untergebracht ist.
Weitere Informationen zu Kitas finden Sie hier.
Kita-Portal Freie Hansestadt Bremen
Die Stadt Bremen bietet das digitale Kita-Portal für die Anmeldung für einen Kinderbetreuungsplatz in Bremen an. Über dieses Online-Portal können Sie sich zunächst einen Überblick zu allen Angeboten der Kindertagesbetreuung in Bremen verschaffen und erhalten viele wichtige Informationen zu den einzelnen Einrichtungen. Das Kita-Portal wird ausschließlich für die Anmeldung für Kindertagesbetreuung genutzt und bietet die Möglichkeit Ihr Kind in bis zu drei Einrichtungen Ihrer Wahl anzumelden. Den Status der Anmeldung können Sie ebenfalls online abrufen. Bitte melden Sie sich nur ein Mal an!
Für die Anmeldung im Kita-Portal benötigen Sie eine sogenannte Kinder-ID. Diese erhalten Sie mit der Stadtregistrierung, was jedoch mehrere Monate dauern kann. Schneller geht es, wenn Sie sich in einer E-Mail entweder mit einer Meldebestätigung oder alternativ mit Ihrem Mietvertrag und der Geburtsurkunde Ihres Kindes an leitstelle.tagesbetreuung@kinder.bremen.de wenden.
Die Kinder-ID wird Ihnen in der Regel per Post zugesendet. Falls Sie möchten, dass die ID Ihnen zusätzlich per Mail geschickt wird, schreiben Sie dies in Ihre Nachricht.
Weitere Informationen, auch in anderen Sprachen, finden Sie hier
Angebote der Universität auf dem Campus
An der Universität Bremen gibt es einige Einrichtungen, in denen Kinder betreut werden.
- Die Kindertagesstätten Entdecker-Kids und Entdeckerhaus bieten betriebsnahe Kinderbetreuung für Kinder im Alter von 6 Monaten bis zum Schuleintritt an. Gedacht ist diese für Angestellte der Universität Bremen und bei den Entdecker-Kids gibt es auch eine bilinguale Kindergartengruppe. Der Entdeckerturm ist eine weitere Einrichtung am Fallturm und bietet Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr.
- Die Uni-Kindertagesstätte e.V. bietet ein attraktives Ganztages-Betreuungsangebot für Kinder im Alter von ca. 1-3 Jahren an. Die Plätze sind für Studierende und Uni-Mitarbeiter:innen gedacht und es können insgesamt 48 Kinder in sechs Gruppen betreut werden.
Für Doktorand:innen und Studierende gibt es zudem die Unikrümel, die Wuselhöhle und das Kinderland auf dem Campus.
Weitere KiTa-Angebote in Bremen
Im Land Bremen werden die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder über die KiTa Bremen organisiert. Sie ist mit 66 Kindertagesstätten und 11 Spielhäusern der größte Anbieter und ist in allen Stadtteilen vertreten. In den Kinder- und Familienzentren werden rund 8.000 Kinder mit ca. 1.500 Mitarbeiter:innen betreut.
Zusätzlich gibt es in Bremen die Kirchlichen Kindertageseinrichtungen der Bremischen Evangelischen Kirche und des Katholischen Gemeindeverbandes. Die Kirchlichen Einrichtungen sind in Bremen die zweitgrößten Anbieter von Kinderbetreuungsplätzen.
Es gibt zudem auch noch die Möglichkeit der Kinderbetreuung durch Elternvereine. Diese Vereine unterstützen gewisse Kindergärten und ermöglichen so die Betreuung der Kinder. Diese findet man zum Beispiel auf den Websites von dem Verbund Bremer Kindergruppen und dem AWO Bremen.
Für Eltern, die einen bilingualen Kindergarten suchen, gibt es folgende Angebote.
- Im Deutsch-Französische Kindergarten gibt es eine Krabbelgruppe und einen Kindergarten. Der Träger ist die Interkulturelle Schule e.V..
- Seit 1991 gibt es eine Englisch/Deutsche Kindergruppe für Kindergartenkinder: „Punch and Judy“.
- Im Bereich Deutsch/Spanisch gibt es sowohl die Kleinkindergruppe "Las Mariquitas", als auch die KiTa "Arche Kunterbunt"
- Eine deutsch-italienische Kindertagesstätte gibt es auch in Bremen: "Girotondo"
Betreuung durch Tageseltern
Sogenannte Tagesmütter oder Tagesväter bieten individuelle und zeitlich flexible Betreuung an. Sie nehmen in der Regel mehrere Kinder auf und betreuen sie normalerweise in ihrer eigenen Wohnung. Tageseltern benötigen eine Ausbildung und eine offizielle Pflegeerlaubnis vom zuständigen Jugendamt. Sie können Tageseltern über Zeitungsannoncen oder das Jugendamt finden. Eine umfassende Übersicht der Tagesmütter-Angebote findet sich aber auch bei PiB.
Babysitter, die nur für wenige Stunden am Tag oder Abend auf Ihre Kinder aufpassen, finden Sie am ehesten über Kolleg:innen oder Nachbar:innen. Es gibt jedoch auch einige gute Internetseiten, wie zum Beispiel betreut.de, babysits.de und yoopies.de.
Schulen
Für alle in Deutschland lebenden Kinder besteht Schulpflicht vom 6. bis 15. Lebensjahr. Der Besuch der öffentlichen Schulen in Deutschland ist kostenlos.
In Bremen und Bremerhaven besuchen Kinder ab dem 6. Lebensjahr die 4-jährige Grundschule. Danach steht es den Eltern frei, für ihre Kinder ein Gymnasium oder eine Oberschule anzuwählen. Auch Privatschulen sind zugelassen.
An der Oberschule werden alle Kinder gemeinsam unterrichtet und es können alle Abschlüsse erworben werden, die die allgemeinbildenden Schulen anbieten: Das Abitur (allgemeine Hochschulreife) wird in der Regel nach 13 Schuljahren am Ende der dreijährigen Gymnasialen Oberstufe erreicht. Oberschulen können auch die Möglichkeit anbieten, dass die Abiturprüfung bereits nach 12 Schuljahren abgelegt werden kann. Die Gymnasiale Oberstufe beginnt dann bereits nach der 9. Klasse. Das Abitur berechtigt zum Studium an allen Universitäten und Fachhochschulen und ist inzwischen auch Voraussetzung für eine Reihe von Ausbildungsberufen. Der Mittlere Schulabschluss (entspricht dem Realschulabschluss) kann ebenfalls am Ende der 10. Klasse erworben werden. Auch er ist eine gute Grundlage für viele Ausbildungsberufe, bildet aber ebenso die Grundlage für eine schulische Berufsausbildung an den beruflichen Schulen oder bei einem bestimmten Notenschnitt auch für den Besuch einer Fachoberschule, die den Weg zum Studium an einer Fachhochschule eröffnet. Die Erweiterte Berufsbildungsreife (entspricht dem erweiterten Hauptschulabschluss) wird am Ende der 10. Jahrgangsstufe vergeben. Sie ist Grundlage für viele Ausbildungsberufe in der Dualen Ausbildung (Ausbildung im Betrieb ergänzt um den Besuch der Berufsschule) oder für den Besuch von Berufsfachschulen – vollzeitschulische Angebote in den Beruflichen Schulen.
An den Gymnasien werden die Kinder von Jahrgangsstufe 5 bis 12 unterrichtet mit dem Ziel des Abiturs nach acht Jahren (G8). Der gymnasiale Bildungsgang führt zu einer vertieften Allgemeinbildung, er orientiert auf Studium und Beruf und ermöglicht individuelle Schwerpunktsetzungen. Der Bildungsgang wird in Schulzentren der Sekundarstufe I und II und in durchgängigen Gymnasien angeboten.
Schulen in Bremen
In Bremen gibt es zurzeit ca. 70 Grundschulen, 9 Gymnasien und ca. 30 Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft.
Eine genaue Übersicht zu den Standorten der Schulen erhalten Sie im Schulwegweiser. Einige Schulen bieten bilingualen Unterricht an, eine Übersicht der Schulen finden Sie hier.
Auf dem Gelände der Universität Bremen befindet sich die im Jahre 1998 gegründete International School of Bremen. Sie ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule und erhebt Schulgebühren. Die Unterrichtssprache ist Englisch. Als höchster Bildungsabschluss kann das International Baccalaureate (IB) Diploma erworben werden, was einem internationalen Abitur entspricht und damit zum Studium an den führenden Universitäten der Welt berechtigt.
Spielkreise/Sportgruppen
Der Sportclub Bremen 1860 ist genau das richtige, wenn trotz aller Mühen noch kein Kindergartenplatz gefunden werden konnte oder die Kinder die Möglichkeit haben wollen, sich auszutoben. Dort wird eine Vielzahl von Kinderkursen angeboten, die sowohl täglich als auch wöchentlich stattfinden. Geeignet sind diese Angebote für Kinder ab 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Zudem gibt es eine Halle mit einem großen Indoor-Spielplatz und eine weitere mit Schaukeln. Dort können sich Ihre Kinder mit Vergnügen austoben, während Sie die Gelegenheit haben, neue Kontakte mit anderen Eltern zu knüpfen.
Weitere Informationen zu aktuellen Zeiten und Kursen finden Sie auf der Website von Bremen 1860.
Kinderferienbetreuung
Während der Ferien veranstalten einige Organisationen besondere Kinderfreizeiten. Einen Überblick der Ferienfreizeiten der Campus-KiTas speziell für Mitarbeiter:innen der Uni Bremen ist hier zu finden.
Daneben bietet auch der Verein Bremen 1860 ein umfassendes Ferienprogramm im Bereich Sport an.
Weitere Möglichkeiten können sie auch auf der Website des Bremer Ferienkompass finden.
Notfallbetreuung
Wenn mal Not an Mama oder Papa ist, können sich Mitarbeitende der Universität Bremen guten Gewissens an die Notfallmamas wenden. Der Service kann für insgesamt 14 Stunden im Jahr kostenlos in Anspruch genommen werden, wenn die Betreuung der Kinder unvorhergesehen nicht wie gewohnt ablaufen kann. Weitere Informationen und wie Sie den Betreuungsbedarf anmelden können finden Sie auf der Seite der Notfallmamas.
Leistungen für Familien
Wer Kinder hat, bekommt in Deutschland finanzielle Unterstützung durch staatliche Stellen. Dies gilt mit Einschränkungen auch für internationale Gäste, die sich für einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhalten. Der wichtigste Grundsatz ist, dass mindestens eines der Elternteile ein in Deutschland zu versteuerndes Einkommen hat.
Weitere Informationen und Unterstützung bei der Beantragung erhalten Sie im Welcome Center.
Für die Vergabe dieser Leistungen ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständig.
Kindergeld
Eltern können für ihre Kinder bis mindestens zum 18. Lebensjahr Kindergeld beantragen. Auch ausländische Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld beantragen. Kindergeld wird in der Regel gezahlt, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Antragstellers in Deutschland ist. Liegt der Wohnsitz im Ausland, kann der Anspruch auf Kindergeld ausgelöst werden, wenn der/die Antragsteller:in in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist - also der Großteil des Einkommens ausschließlich in Deutschland erzielt wird. Die Höhe des monatlich gezahlten Kindergeldes beträgt für das erste und zweite Kind ca. 194 Euro pro Monat, für das dritte Kind ca. 200 Euro und für jedes weitere Kind ca. 225 Euro. Die Antragstellung muss schriftlich bei der jeweils zuständigen Familienkasse eingereicht werden. Das Antragsformular, sowie auch das Formular für die Kinder können Sie sich dafür hier herunterladen. Formulare in weiteren Sprachen finden Sie unten auf der Internetseite kindergeld.org.
Kinderzuschlag
Zusätzlich zu dem Kindergeld können Familien auch die finanzielle Unterstützung des “Kinderzuschlags” beziehen. Diese sieht vor, Familien mit Kindern unter 25 Jahren zu unterstützen und welche bereits Kindergeld erhalten. Ob Sie Anspruch auf den Zuschlag haben, können sie mit dem KiZ-Lotsen herausfinden. Allgemein wird gesagt, dass Sie Kinderzuschlags-berechtigt sind, wenn Sie mithilfe des Kinderzuschlags den Lebensunterhalt Ihrer Familie bestreiten können. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website der Bundesagentur für Arbeit oder die des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
Elterngeld
Bürger:innen der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz haben in der Regel dann einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind oder, falls sie nicht erwerbstätig sind, in Deutschland wohnen. Andere Ausländer:innen haben einen Anspruch auf Elterngeld, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels und ihres Zugangs zum Arbeitsmarkt voraussichtlich dauerhaft ist. Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, erfüllt diese Voraussetzungen ohne Weiteres. Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, erfüllt die Anspruchsvoraussetzungen nur dann, wenn sie oder er auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt ist oder hier schon erlaubt gearbeitet hat. Kein Elterngeld erhalten ausländische Eltern, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung oder in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis nur für einen Höchstzeitraum besitzen.
Kontakt
Julia Holz
- Tel.: +49-421-218-60381
- Email: julia.holz@vw.uni-bremen.de
Familienservicebüro
- Email: familien@vw.uni-bremen.de