Ihre Familie begleitet Sie bei Ihrem Aufenthalt in Bremerhaven? Dann informieren Sie sich möglichst früh über Kinderbetreuung, Schulen und Leistungen für Familien.
Für das reguläre Verfahren zur Kindergarten- und Schulplatzvergabe liegt die Anmeldefrist Ende Januar für das Betreuungsjahr ab August. Sollten Sie nicht mit so viel Vorlauf planen können oder noch nicht wissen, wo Sie wohnen werden, sind allerdings auch Anmeldungen während des Jahres möglich.
Über mögliche Kindergartenplätze können Sie sich auf der Website der Kindertagesstätten Bremerhaven informieren, über Schulplätze beim Schulwegweiser Bremerhaven .
KiTa/Kindergarten
Kindergärten, KiTa, Krippen
Wenn Sie mit Kindern nach Deutschland kommen, sollten Sie sich so früh wie möglich über Betreuungsmöglichkeiten informieren und sich bei Bedarf schon vom Heimatland aus um einen Betreuungsplatz kümmern.
Für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren gibt es den Kindergarten, der freiwillig besucht werden kann. Die Betreuung beginnt bei den meisten Einrichtungen ab morgens um 8:00 Uhr und geht dann gestaffelt bis höchstens 17:00 Uhr.
Für Kinder unter drei Jahren gibt es Krippen, in denen oft auch eine Ganztagsbetreuung mit Mittagessen möglich ist. In Bremerhaven ist das Angebot an Plätzen jedoch sehr begrenzt. Daher gilt auch hier: Kümmern Sie sich so früh wie möglich um einen Platz.
Die Kosten für Kinderbetreuung sind je nach Angebot (mit oder ohne Mittagessen, Betreuung unter 3 Jahren) unterschiedlich gestaffelt. Bei öffentlichen Einrichtungen sind sie außerdem abhängig vom Einkommen der Eltern. Für die Anmeldung bei einer Kita wird zudem ein sogenannter 'Kita Pass' benötigt. Dieser wird von der Kita veranlasst, bei der ihr Kind erstmals untergebracht ist.
Weitere Informationen zu Kitas finden Sie hier als Download.
Alle Kindertagesstätten in Bremerhaven sind hier aufgelistet.
Kindertagesbetreuung in Bremerhaven
In Bremerhaven gibt es einige Kinderbetreuungsangebote. Einige Angebote für Kindertagesbetreuung im Bereich KiTa und Krippe finden Sie unter diesem Link.
Institutsinterne Angebote
Sind Sie beim AWI angestellt, können Sie von einem umfassenden Familienpaket profitieren.
Das Family Office des AWI ermöglicht Ihnen eine kompetente Beratung dabei, Arbeit und Familie miteinander zu vereinbaren. Neben der Unterstützung bei der Organisation von Kinderbetreuung, flexibler Betreuung und kreativen Ferienprogrammen, wird auch eine institutseigene Krabbelgruppe für 0-3 Jährige angeboten.
Betreuung durch Tageseltern
Sogenannte Tagesmütter oder Tagesväter bieten individuelle und zeitlich flexible Betreuung an. Sie nehmen in der Regel mehrere Kinder auf und betreuen sie normalerweise in ihrer eigenen Wohnung. Tageseltern benötigen eine Ausbildung und eine offizielle Pflegeerlaubnis vom zuständigen Jugendamt. Sie können Tageseltern über Zeitungsannoncen oder das Jugendamt finden. Eine umfassende Übersicht der Tagesmütter-Angebote findet sich aber auch hier.
Babysitter, die nur für wenige Stunden am Tag oder Abend auf Ihre Kinder aufpassen, finden Sie am ehesten über Kolleg:innen oder Nachbar:innen. Es gibt jedoch auch einige gute Internetseiten, wie zum Beispiel betreut.de und babysits.de.
Schulen
Für alle in Deutschland lebenden Kinder besteht Schulpflicht vom 6. bis 15. Lebensjahr. Der Besuch der öffentlichen Schulen in Deutschland ist kostenlos.
In Bremen und Bremerhaven besuchen Kinder ab dem 6. Lebensjahr die 4-jährige Grundschule. Danach steht es den Eltern frei, für ihre Kinder ein Gymnasium oder eine Oberschule anzuwählen. Auch Privatschulen sind zugelassen.
An der Oberschule werden alle Kinder gemeinsam unterrichtet und es können alle Abschlüsse erworben werden, die die allgemeinbildenden Schulen anbieten: Das Abitur (allgemeine Hochschulreife) wird in der Regel nach 13 Schuljahren am Ende der dreijährigen Gymnasialen Oberstufe erreicht. Oberschulen können auch die Möglichkeit anbieten, dass die Abiturprüfung bereits nach 12 Schuljahren abgelegt werden kann. Die Gymnasiale Oberstufe beginnt dann bereits nach der 9. Klasse. Das Abitur berechtigt zum Studium an allen Universitäten und Fachhochschulen und ist inzwischen auch Voraussetzung für eine Reihe von Ausbildungsberufen. Der Mittlere Schulabschluss (entspricht dem Realschulabschluss) kann ebenfalls am Ende der 10. Klasse erworben werden. Auch er ist eine gute Grundlage für viele Ausbildungsberufe, bildet aber ebenso die Grundlage für eine schulische Berufsausbildung an den beruflichen Schulen oder bei einem bestimmten Notenschnitt auch für den Besuch einer Fachoberschule, die den Weg zum Studium an einer Fachhochschule eröffnet. Die Erweiterte Berufsbildungsreife (entspricht dem erweiterten Hauptschulabschluss) wird am Ende der 10. Jahrgangsstufe vergeben. Sie ist Grundlage für viele Ausbildungsberufe in der Dualen Ausbildung (Ausbildung im Betrieb ergänzt um den Besuch der Berufsschule) oder für den Besuch von Berufsfachschulen – vollzeitschulische Angebote in den Beruflichen Schulen.
An den Gymnasien werden die Kinder von Jahrgangsstufe 5 bis 12 unterrichtet mit dem Ziel des Abiturs nach acht Jahren (G8). Der gymnasiale Bildungsgang führt zu einer vertieften Allgemeinbildung, er orientiert auf Studium und Beruf und ermöglicht individuelle Schwerpunktsetzungen. Der Bildungsgang wird in Schulzentren der Sekundarstufe I und II und in durchgängigen Gymnasien angeboten.
Alle Schulen und Informationen zu Bremerhaven finden Sie unter diesem Link.
Spielkreise/Sportgruppen
Familienzentrum sind im jeweiligen Stadtteil angesiedelt und heißen alle Familien herzlich willkommen. Sie sind Orte des Austauschs, der Beratung und bieten zusätzlich viele Programmpunkte für Kinder an.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Familienzentren in Bremerhaven.
Mittwochs und samstags wird die Fußgängerzone in ein kleines Abenteuerland für Kinder verwandelt. Das SpielspaßMobil bietet verschiedenste Spiel- und Bewegungsaktivitäten, wie beispielsweise Soft Bowling, an. Ihre Familie ist herzlich eingeladen.
Kinderferienbetreuung
Besonders in den Schulferien gestaltet es sich schwer, Arbeit und Familie miteinander zu vereinbaren. Deshalb bietet die Stadt Bremerhaven ein abwechslungsreiches Programm in den Ferienzeiten.
Auch das Family Office des AWI ermöglicht ein umfangreichendes Ferienprogramm für Ihre Kinder.
Notfallbetreuung
Wenn mal Not an Mama oder Papa ist, können sich Mitarbeitende der Universität Bremen guten Gewissens an die Notfallmamas wenden. Der Service kann für insgesamt 14 Stunden im Jahr kostenlos in Anspruch genommen werden, wenn die Betreuung der Kinder unvorhergesehen nicht wie gewohnt ablaufen kann. Weitere Informationen und wie Sie den Betreuungsbedarf anmelden können finden Sie auf der Seite der Notfallmamas.
Leistungen für Familien
Wer Kinder hat, bekommt in Deutschland finanzielle Unterstützung durch staatliche Stellen. Dies gilt mit Einschränkungen auch für internationale Gäste, die sich für einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhalten. Der wichtigste Grundsatz ist, dass mindestens eines der Elternteile ein in Deutschland zu versteuerndes Einkommen hat.
Weitere Informationen und Unterstützung bei der Beantragung erhalten Sie im Welcome Center.
Für die Vergabe dieser Leistungen ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständig.
Kindergeld
Eltern können für ihre Kinder bis mindestens zum 18. Lebensjahr Kindergeld beantragen. Auch ausländische Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld beantragen. Kindergeld wird in der Regel gezahlt, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des/der Antragsteller:in in Deutschland ist. Liegt der Wohnsitz im Ausland, kann der Anspruch auf Kindergeld ausgelöst werden, wenn der/die Antragsteller:in in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist - also der Großteil des Einkommens ausschließlich in Deutschland erzielt wird. Die Höhe des monatlich gezahlten Kindergeldes beträgt für das erste und zweite Kind ca. 194 Euro pro Monat, für das dritte Kind ca. 200 Euro und für jedes weitere Kind ca. 225 Euro. Die Antragstellung muss schriftlich bei der jeweils zuständigen Familienkasse eingereicht werden. Das Antragsformular, sowie auch das Formular für die Kinder können Sie sich dafür hier herunterladen. Formulare in weiteren Sprachen finden Sie unten auf der Internetseite kindergeld.org.
Kinderzuschlag
Zusätzlich zu dem Kindergeld können Familien auch die finanzielle Unterstützung des “Kinderzuschlags” beziehen. Diese sieht vor, Familien mit Kindern unter 25 Jahren zu unterstützen und welche bereits Kindergeld erhalten. Ob Sie Anspruch auf den Zuschlag haben, können sie mit dem KiZ-Lotsen herausfinden. Allgemein wird gesagt, dass Sie Kinderzuschlags-berechtigt sind, wenn Sie mithilfe des Kinderzuschlags den Lebensunterhalt Ihrer Familie bestreiten können. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website der Bundesagentur für Arbeit oder die des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
Elterngeld
Bürger:innen der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz haben in der Regel dann einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind oder, falls sie nicht erwerbstätig sind, in Deutschland wohnen. Andere Ausländer:innen haben einen Anspruch auf Elterngeld, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels und ihres Zugangs zum Arbeitsmarkt voraussichtlich dauerhaft ist. Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, erfüllt diese Voraussetzungen ohne Weiteres. Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, erfüllt die Anspruchsvoraussetzungen nur dann, wenn sie oder er auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt ist oder hier schon erlaubt gearbeitet hat. Kein Elterngeld erhalten ausländische Eltern, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung oder in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis nur für einen Höchstzeitraum besitzen.
Kontakt
Julia Holz
- Tel.: +49-421-218-60381
- Email: julia.holz@vw.uni-bremen.de
Arbeitsstelle Chancengleichheit
Bettina Schweizer
GW2 A4169
- Tel.: +49-421-218-60182
- Email: chancen3@uni-bremen.de