Vor einer Zulassung Ihrer Bildungsabschlüsse an der Universität Bremen müssen ausländische Bildungsnachweise anerkannt werden.
Ihr erster Ansprechpartner ist der Fachbereich in dem Sie beabsichtigen zu promovieren.
Senden Sie bitte zunächst Ihre Dokumente an den Fachbereich, der diese mit einer Kostenübernahmebestätigung (126 Euro und die Bekanntgabe der Kostenstelle) an das International Office weiterleitet.
Die Ausstellungsfrist für die Bewertung beträgt in der Regel 4 Wochen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen im International Office. Diese Frist kann sich unter Umständen aber auch verlängern.
Folgende Unterlagen werden für die Bearbeitung der Bewertung benötigt:
- Fotokopien aller Studienabschlusszeugnisse (Abschlussdiplome) in der Originalsprache (z.B. Bachelor-, Master- und evtl. Doktorurkunde);
- Fotokopien einer deutschen Übersetzung aller Studienabschlüsse, angefertigt von einem/einer beeidigten Übersetzer:in (entfällt bei englischsprachigen Bildungsnachweisen) und
- Fotokopien der Fächer- und Notenübersichten in der Originalsprache.
Nach erfolgter Überprüfung der eingereichten Unterlagen wird der Fachbereich direkt über das Ergebnis informiert. Das Prüfungsergebnis ist nur uniintern zu verwenden.
Anabin
Die Datenbank bietet Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise an und kann Ihnen damit als Orientierungshilfe dienen, um Ihre erbrachten Bildungsabschlüsse in das deutsche Bildungssystem einzuordnen.
Enic-Naric
Enic-Naric ist eine weitere Informationsquelle für Ihre Fragen zu Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise.