Ärzte
In Deutschland gibt es Allgemeinmediziner*innen und Fachärzte*innen (Kinderärzte*innen, Augenärzte*innen, Hautärzte*innen usw.). Es gilt die freie Arztwahl. Wenn Sie ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen, ist es sinnvoll, vorab einen Termin zu vereinbaren. Bei akuten Schmerzen kann man natürlich auch spontan zu Ärzten*innen gehen. Die Stadt Bremen verfügt über ein Portal zur Ärztesuche.
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ärzte nach Sprachkenntnissen zu suchen.
Wenn Sie nachts, an Wochenenden oder Feiertagen dringend ärztliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich an den ärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst (Telefonnummern siehe rechte Spalte). Grundsätzlich helfen aber alle Krankenhäuser bei akuten Notfällen.
Apotheken und Medikamente
Medikamente bekommt man in Deutschland nur in Apotheken. Es gibt zwei Gruppen von Medikamenten: Rezeptfreie Medikamente und verschreibungspflichtige Medikamente, für die man ein Rezept benötigt.
Das Arzneimittelgesetz in Deutschland ist sehr streng – viele Medikamente sind verschreibungspflichtig (z.B. Antibiotika) und die Apotheken dürfen sie ohne Rezept des Arztes nicht herausgeben. Das heißt zuerst muss ein Arztbesuch erfolgen, um nach der Untersuchung ein Rezept für ein passendes Medikament zu bekommen. Die Kosten für die Medikamente übernimmt in der Regel die Krankenkasse, es gibt jedoch eine Zuzahlungspflicht, also einen geringen Eigenanteil.
Wenn Sie nachts oder am Wochenende Medikamente brauchen, erkundigen Sie sich nach dem Apotheken-Notdienst. Welche Apotheke Notdienst hat, erfahren Sie in der Tageszeitung oder im Internet. Den Dienstplan für den Apotheken-Notdienst finden Sie auch an der Tür jeder Apotheke.
Krankmeldung an der Universität Bremen
Bei Dienst- bzw. Arbeitsunfähigkeit informieren Sie bitte unverzüglich, spätestens jedoch bis 9.00 Uhr die für Sie zuständige Verwaltung und Ihre Vorgesetzte/ Ihren Vorgesetzten über Ihre Erkrankung und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung. Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen senden Sie bitte an die für Sie zuständige Verwaltung. Ein ärztliches Attest muss spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Dabei sind Wochenendtage und Feiertage mit zu zählen.
Damit Sie nicht weiter als krank geführt werden, ist es wichtig, dass Sie sich nach der Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz nach Krankheit oder Kur bei der für Sie zuständigen Verwaltung zurückmelden.
Bei Dienst- bzw. Arbeitsunfähigkeit informieren Sie bitte unverzüglich, spätestens jedoch bis 9.00 Uhr die für Sie zuständige Verwaltung und Ihre Vorgesetzte/ Ihren Vorgesetzten über Ihre Erkrankung und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung. Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen senden Sie bitte an die für Sie zuständige Verwaltung. Ein ärztliches Attest muss spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Dabei sind Wochenendtage und Feiertage mit zu zählen.
Damit Sie nicht weiter als krank geführt werden, ist es wichtig, dass Sie sich nach der Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz nach Krankheit oder Kur bei der für Sie zuständigen Verwaltung zurückmelden.
Mentale Gesundheit
Ihre mentale Gesundheit ist mindestens genauso wichtig wie Ihre körperliche.
Wenn Sie Probleme mit Ihrem psychischen Wohlbefinden haben oder sich mentale Unterstützung wünschen, gibt es mehrere Instanzen, die Ihnen helfen können. Hier finden Sie weitere Informationen.
Individual Coaching
Es gibt immer wieder Momente im Leben, in denen man sich ein professionelles Coaching wünscht. Das kann ein Coaching zur Persönlichkeitsentwicklung, Karriereplanung, Familie, Work-Life-Balance oder vieles mehr sein. Eine mögliche Form des Coachings kann das systemische Coaching sein. Sollten Sie Interesse an einem solchen Coaching hab klicken Sie bitte hier.