Arbeitsuchend
Bevor Sie sich arbeitslos melden, müssen Sie sich arbeitssuchend melden.
Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten oder Ihr befristeter Arbeitsvertrag läuft bald aus? Spätestens 3 Monate bevor Ihr Arbeitsverhältnis endet können Sie sich bei der Agentur für Arbeit "arbeitsuchend" melden.
Dies sollten Sie umgehend persönlich, telefonisch oder online tun.
Außerdem sollten Sie sich so früh wie möglich nach einer neuen Beschäftigung umsehen, um nicht arbeitslos zu werden.
Falls Sie sich nachweislich verspätet arbeitssuchend gemeldet haben, kann Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld für einen bestimmten Zeitraum gesperrt werden.
Melden Sie sich hier arbeitsuchend.
Arbeitslosigkeit
Je nach Aufenthaltstitel haben Sie die Möglichkeit diesen für die Arbeitsplatzsuche zu verlängern und ggf. in dieser Zeit Arbeitslosengeld zu beziehen. Es empfiehlt sich, die Agentur für Arbeit in Ihrer Nähe etwa 2 Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit zu kontaktieren. Bitte tun Sie dies persönlich (auf Grund der momentanen Situation werden Sie gebeten anzurufen). Außerdem müssen Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld abgeben.
Die Arbeitslosenmeldung ist die Voraussetzung dafür, Arbeitslosengeld beziehen zu können. Das Geld wird Ihnen monatlich rückwirkend ausgezahlt.
Als Grundlage für die Berechnung Ihres Anspruchs an Arbeitslosengeld dient Ihr Brutto-Arbeitsentgeld der letzten 12 Monate. Dieser Betrag wird durch 365 geteilt - das Ergebnis ist Ihr Brutto-Arbeitsentgeld pro Tag.
Die Dauer, also wie lange Sie Arbeitslosengeld beziehen können, hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen wird geschaut, wie lange Sie versicherungspflichtig waren und zum anderen, wie alt Sie sind.
Es gibt besondere Regelungen, falls Sie zwischenzeitlich im Ausland gearbeitet haben.
Klicken Sie hier, um alle wichtigen Formulare downloaden zu können.